Schulischer Schwimm- und Sportunterricht steht zuletzt häufig im Mittelpunkt gerichtlicher Entscheidungen. Zumeist geht es um die Frage, ob es einem grundrechtlich fundierten Befreiungsanspruch vom koedukativen Schwimmunterricht geben kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich nunmehr sehr deutlich zu dieser Frage geäußert. Nachzulesen ist diese Entscheidung in: NVwZ 2014, S. 81 ff.
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